Spielordnung seit 2000
 
  1. Jedes Mitglied ist berechtigt, eine Reservierung mittels Card oder Code (persönlich oder Internet/E-mail) auf EINE WOCHE IM VORAUS vorzunehmen.
  2. NICHT VORRESERVIERTE PLÄTZE können jederzeit bespielt werden. Wird in dieser Zeit eine Reservierung vorgenommen, ist der Platz sofort zu räumen und dem Reservierer zu überlassen.
  3. Bei Reservierungen ohne Partner besteht für die übrigen Mitglieder die Möglichkeit, den Platz mit dem Erstreservierer (gelbes Feld) durch eine weitere (zweite) Reservierung zu benützen.
  4. PLATZ 1 (CENTER-COURT) UND PLATZ 7 (JUGENDPLATZ) sind von der üblichen Vorreservierung ausgenommen (Ausnahme: Platz 7 in den Ferien-sh. Punkt 5). Sind diese Plätze jedoch frei, stehen sie allen übrigen Mitgliedern zur Verfügung, allerdings nur dann, wenn die Plätze 2 bis 6 belegt sind. Die Reservierungen können in diesem Fall 1/2 Stunde vor Beginn der Spielzeit vorgenommen werden.
  5. PLATZ 7 (JUGENDPLATZ) steht während des laufenden Schuljahres NUR JUGENDLICHEN zur Verfügung. Die Vorreservierung für Jugendliche erfolgt ebenfalls im Sinne der Punkte 1 bis 3. Auf den Plätzen 1 bis 6 können JUGENDLICHE während der Woche RESERVIERUNGEN NUR BIS 16.00 UHR vornehmen. Nach 16.00 Uhr können Jugendliche mit einem Erwachsenen auch auf Platz 6 eine Reservierung vornehmen, soferne Platz 7 belegt ist. Während der Ferien steht Platz 7 ab 16.00 Uhr (Hauptspielzeit) den Vollmitgliedern unter den gleichen Bedingungen wie die übrigen Plätze zur Verfügung.
  6. RANGLISTENSPIELE sind bei einem der Administratoren anzumelden, der dann die Reservierung für maximal zwei Stunden vornimmt.
  7. Der EINSATZ PRO CARD beträgt ATS 250,--. Jedes Mitglied ist berechtigt, eine Card gegen Bezahlung dieser Gebühr zu erwerben. Bei Austritt aus dem Verein ist die Card gegen Rückerstattung der Gebühr zurückzugeben.
  8. Es ist verboten, CARDS VON ANGEHÖRIGEN ODER ANDEREN MITGLIEDERN mißbräuchlich für Reservierungen zu verwenden. Nachweisliche Verstöße gegen diese Bestimmung werden mit Sanktionen, die bis zum Ausschluß eines Mitgliedes reichen können, geahndet.

    Für den Vorstand:

    Hans Sommer eh.
    Obmann


    Stand 15. März 2000/Sommer